

Oben: Wichtige Bewertungskriterien für passivhaustaugliche Fenster und Fassaden

Unten: ift-Richtlinie WA-15/2 unterstützt Hersteller bei der Beurteilung ihrer Bauteile
Die gemeinsam mit der Branche entwickelte und abgestimmte ift-Richtlinie WA-15/2 „Passivhaustauglichkeit von Fenstern, Außentüren und Fassaden“ definiert Anforderungen an die Wärmeverluste von Fenstern, Außentüren und Fassaden sowie von Baukörperanschlüssen für übliche Wandaufbauten von Passivhäusern.
Darüber hinaus wird ein Temperaturfaktor für den Baukörperanschluss sowie für den Glas- bzw. Paneelrandbereich mit f Rsi ≥ 0,73 festgelegt, um einen Mindestwärmeschutz und die thermische Behaglichkeit zu sichern sowie die Tauwasserbildung an ungünstigen Stellen zu vermeiden.
Zusätzlich werden Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit der Konstruktionen bestimmt. Hierzu zählen Angaben zur Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Widerstand gegen Windlast, Stoßfestigkeit und bei Türen zusätzlich Angaben zur Verformung bei unterschiedlichen Klimata.
Folgende Anforderungen müssen passivhaustaugliche Fenster und Außentüren in Verbindung mit der Verglasung, den Rahmenprofilen und den Abstandhaltern erfüllen:
· Wärmedurchgangskoeffizient des Fensters: U W ≤ 0,80 W/(m²K)
· Wärmedurchgangskoeffizient des Fensters unter Berücksichtigung der Einbausituation: U W, Einbau ≤ 0,85 W/(m²K) bzw. bei Außentüren: U D, Einbau ≤ 0,80 W/(m²K)
· Temperaturfaktor für den Baukörperanschluss, Paneele und Glasrandbereich: f Rsi ≥ 0,73
· Temperaturfaktor für Rahmenprofile bei U g ≤ 0,6 W/(m²K): f 0,13 ≥ 0,88
Passivhaustaugliche Fassaden mit ihren Bauteilen werden an einem repräsentativen, praxisnahen Fassadenelement beurteilt. Die Anforderungen betragen:
· Wärmedurchgangskoeffizient der Fassade: U CW ≤ 0,7 W/(m²K)
· Wärmedurchgangskoeffizient der Fassade unter Berücksichtigung der Einbausituation: U CW, Einbau ≤ 0,85 W/(m²K)
· Temperaturfaktor für den Baukörperanschluss, Paneele und Glasrandbereich: f Rsi ≥ 0,73
Der Nachweis der wärmeschutztechnischen Leistungseigenschaften kann sowohl durch Messung als auch durch Berechnung erfolgen. Ein objektbezogener Nachweis der U-Werte für die Bauelemente kann zudem vom Hersteller eigenverantwortlich mit einem validierten Berechnungsprogramm durchgeführt werden. Verglasungen mit integrierten Sprossen im Scheibenzwischenraum sind ebenfalls in der Richtlinie enthalten.
Das ift Rosenheim unterstützt die Hersteller bei der Kennzeichnung von geeigneten Bauelementen und Bauteilen durch die Ausstellung eines Passivhauszertifikats. Der Hersteller hat somit die Gewissheit, dass die Nachweise auch für die CE-Kennzeichnung verwendet werden können und seine Produkte neben den energetischen Anforderungen an Passivhäuser auch die Kriterien der KfW-Förderprogramme erfüllen.
Die Richtlinie kann als Download oder als Druckfassung auf der ift-Website unter www.ift-rosenheim.de/Literaturverkauf bezogen werden.
Quelle: ift Rosenheim