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Denkmalschutz

04.04.2011 10:37 Alter: 1 Jahr(e)
Kategorie: Fassade + Dach, Denkmalschutz

Berliner Baugenossenschaft lässt Deckenflächen nachträglich dämmen


Oben: Die Charlottenburger Baugenossenschaft hat bei vielen Wohneinheiten aus ihrem meist unter Denkmalschutz stehenden Immobilienbestand die obersten Geschossdecken gedämmt.

Unten: Die zweilagig verlegten Steinwolleplatten reduzieren Wärmebrücken und überdecken auch herausragende Querhölzer von Pfettendach-Konstruktionen.

Die Charlottenburger Baugenossenschaft verfügt über rund 6500 Wohneinheiten im Großraum Berlin. Überwiegend handelt es sich um ältere, teilweise unter Denkmalschutz stehende, Immobilien. Dass deren energetischer Zustandverbesserungswürdig ist, liegt auf der Hand. Nun ist die Genossenschaft mit der Wärmedämmung der obersten Geschossdecken der Nachrüstverpflichtung der Energieeinsparverordnung (EnEV) nachgekommen.

Bereits in der Erstfassung der EnEV 2002 hatte der Gesetzgeber die nachträgliche Dämmung zugänglicher, aber nicht begehbarer oberster Geschoßdecken zur Pflicht erklärt. Mit der EnEV 2009 hat er die bauteilbezogenen Anforderungen von 0,30 Watt pro Quadratmeter und Kelvin auf 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin verschärft und gleichzeitig den Geltungsbereich auf begehbare oberste Geschoßdecken erweitert. Die Charlottenburger Baugenossenschaft hat daher diverse Wohneinheiten aus ihrem Immobilienbestand mit einem energiesparenden Wärmeschutz der obersten Geschossdecken ausgerüstet. Die Deckenflächen werden mit einem Steinwolle-Element gedämmt. Die Anforderungen an den Dämmstoff waren hoch: Gefordert war ein nichtbrennbares Material mit sehr guten Dämmeigenschaften, um möglichst niedrige Aufbauten realisieren zu können. Da die Dachböden überwiegend als Trockenböden und Abstellräume genutzt werden, musste eine regelmäßige Begehbarkeit sichergestellt sein. Die Lösung: Steinwolleplatten.

Vorteile durch selbsttragenden, wärmebrückenfreien Aufbau

Die Dämmung besteht aus nichtbrennbaren Steinwolle-Dämmplatten (Schmelzpunkt ³ 1000 Grad) mit guten Wärmedämmwerten (l = 0,035 W/mK). Das Besondere: Die druckfesten Platten erfordern keine Unterkonstruktion für den Gehbelag. Das führt einerseits zu deutlichen Kostenvorteilen gegenüber vergleichbaren Konstruktionen und ermöglicht andererseits schlankere Dämmaufbauten. Denn: Wärmebrücken durch die Unterkonstruktion entfallen. Unterstützt wird die Homogenität der Dämmschicht zusätzlich durch eine zweilagige, fugenüberdeckende Verlegung. So konnten in den Bestandsimmobilien der Charlottenburger Baugenossenschaft die Anforderungen der EnEV bereits mit zwei 60 Millimeter dicken Lagen der Steinwolleplatten erfüllt werden. Die Zweilagigkeit hatte auch verarbeitungstechnische Vorteile: So konnten die über das Bodenniveau herausragenden Querhölzer von Pfettendach-Konstruktionen mit der zweiten Dämmstofflage sehr einfach überdeckt werden und zeitraubende Zuschnitte blieben auf ein Minimum beschränkt. Zudem ließen sich die 1200 mal 625 Millimter großen Platten von einer Person handhaben und passten problemlos durch enge Treppenhäuser und die Öffnungen von typischen Dachbodentreppen.

Investition in den Wohnwert

Der Nutzen einer nachträglichen Wärmedämmung bisher nicht gedämmter, oberster Geschossdecken für den Klimaschutz und die Schonung fossiler Ressourcen steht außer Frage. Daneben zählt die Maßnahme auch zu den besonders rentablen Wärmeschutz-Investitionen. Für die Charlottenburger Baugenossenschaft stand – neben der Erfüllung der Nachrüstpflicht – auch die Verbesserung des Wohnwerts im Fokus: Insbesondere die angrenzenden Wohnungen der obersten Geschosse gewinnen an Attraktivität. Die Maßnahme verspricht nicht nur deutlich geringere Heizkosten, sondern auch ein angenehmeres Wohnklima – auch deshalb, weil gleichzeitig die Luftundichtigkeiten der alten Holzbalkendecken durch den Einbau von Dampfbremsen beseitigt worden sind.