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Solarenergie

18.10.2011 15:57 Alter: 214 Tag(e)
Kategorie: Solarenergie, Recht

Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen

Aufgrund der stetig steigenden Energiekosten investieren immer mehr Unternehmen und Privathaushalte in die Installation einer Photovoltaikanlage und werden durch staatliche Subventionen für ihren Umstieg auf klimafreundliche Energiegewinnung belohnt. Mit der Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) lassen sich attraktive Erträge erwirtschaften und gleichzeitig der Wert einer Immobilie langfristig steigern. PV-Anlagen sind jedoch ständig einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt: Fällt beispielsweise die elektronische Steuerung einer PV-Anlage aus oder werden einzelne Module durch Hagelschlag beschädigt, ist die Stromproduktion erheblich gestört – schlimmstenfalls kann es zu einem Totalausfall der Anlage und damit auch der Erträge kommen. Ein umfassender Versicherungsschutz für PV-Anlagen ist daher besonders wichtig und schützt den Energieerzeuger vor kostspieligen Folgen.


Photovoltaikanlagen sollten ausreichend versichert sein, um gegen alle Schäden gewappnet zu sein.

Ein großer Anteil der den Versicherungen gemeldeten Schäden an PV-Anlagen ist auf Schneedruck, Sturm oder bauliche Mängel zurückzuführen. Aber auch Feuer- und Diebstahl- sowie Überspannungsschäden stellen ein ernst zu nehmendes Risiko dar. Letztere können jedoch weitgehend vermieden werden, indem die Anlage sorgfältig auf das Überspannungskonzept des Gebäudes abgestellt und ausgeführt wird. Doch die Gefahr kann auch auf vier Pfoten kommen: Marder, die auf dem Dach nisten, können unachtsam verlegte Kabel der Anlage verbeißen und so erhebliche Schäden verursachen. Hier schafft ein Maderschutz an der Häuserfassade schnell und einfach Abhilfe.

Prävention wird belohnt

Viele Schäden und damit auch viel Ärger lassen sich durch richtige Planung sowie die fachgerechte Montageausführung durch zertifizierte Fachfirmen vermeiden. Denn die fehlerhafte Ausführung der Montage der Grundkonstruktion zum Beispiel durch falsch dimensionierte Stahlkonstruktionen, lose Verkabelungen, mangelnde Korrosionsbeständigkeit der verwendeten Komponenten oder auch fehlerhafte Blitzschutzmaßnahmen sind häufige Schadenursachen.

Auch das Diebstahlrisiko lässt sich durch eine von vornherein geplante Sicherungstechnik minimieren. Einfache Maßnahmen, wie die diebstahlsichere Befestigung der Module zum Beispiel durch Schrauben mit Innensechskant (Inbus) oderTorx, in die nach der Befestigung Stahlkugeln oder Stahlstopfen eingeschlagen werden, oder solche, deren Köpfe sich abdrehen sobald sie festgezogen sind, haben sich bewährt und sind nur mit geringen Kosten verbunden. Für größere Anlagen empfiehlt sich zudem die Installation von Überwachungseinrichtungen wie Einbruchmeldeanlagen mit Alarmaufschaltung inklusive Bewegungsmelder. Einige dieser Maßnahmen werden gerade bei größeren Anlagen auch von den Versicherungsunternehmen gefordert.

Optimaler Versicherungsschutz ist unerlässlich

Wer seine PV-Anlage umfassend absichern möchte, sollte neben präventiven Baumaßnahmen besonders auf einen optimalen Versicherungsschutz achten. Einen umfassenden Schutz bieten hier nur spezielle Elektronikversicherungen für PV-Anlagen. Es handelt sich hierbei um sogenannte Allgefahrenversicherungen, deren Leistungen erheblich über die von gewöhnlichen Gebäudeversicherungen hinaus gehen und zusätzlich unter anderem für Beschädigung und Zerstörung durch Bedienungsfehler, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Überspannung und Konstruktions- oder Materialfehler Versicherungsschutz bieten. Standard-Versicherungsprodukte hingegen, wie die Gebäudeversicherung bei Gewerbeimmobilien, greifen nur bei bestimmten Schäden, wie solchen durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel.

Einspeisen lohnt sich

Betreiber von PV-Anlage können ihren auf dem Dach, an der Fassade oder am Boden erzeugten Strom selbst verbrauchen oder in das allgemeine Stromnetz einspeisen. Die meisten Anleger entscheiden sich für die Einspeisung – und profitieren dabei vom so genannten Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG). Laut EEG hat der Gesetzgeber die Netzbetreiber dazu verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien zu einem festgesetzten Preis abzunehmen. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung von PV-Anlagen baut stets auf diesen Einnahmen aus dem Einspeisevertrag mit dem Versorgerunternehmen auf.

Fällt diese fest eingeplante Vergütung aufgrund eines Schadens an der Anlage weg, so sind Eigentümer vor den finanziellen Folgen nur geschützt, wenn in der Elektronikversicherung für die PV-Anlage auch einen Schutz vor Betriebsunterbrechung eingeschlossen wurde. Die Assekuranz bietet hierfür in der Regel eine Paketlösung an, die eine Elektronik- sowie eine Betriebsunterbrechungsversicherung beinhaltet. Entschädigt wird - bei einer Selbstbeteiligung von zum Beispiel zwei Tagen - die entgangene Einspeisevergütung bis zur vereinbarten Haftzeit. Meist ist die Tagesentschädigung dabei auf 2 bis 2,50 Euro je kWp maximiert. In der Regel wird ein Haftungszeitraum von drei bis sechs Monaten vereinbart.

Bei kleineren Gewerbe- oder Privatanlagen zum Beispiel bis 50 kWp kann die Unterbrechungsversicherung bereits enthalten sein oder meist prämienfrei eingeschlossen werden, wohingegen bei größeren Anlagen in der Regel ein geringer Zuschlag erhoben wird. Versicherungsnehmer sollten darauf achten, dass bestimmte Kostenpositionen wie beispielsweise Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten, Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten oder Kosten für die Bereitstellung eines Provisoriums sowie Luftfrachtkosten abgedeckt sind. Auch die Mitversicherung einer Vorsorge für Erweiterungen oder Austausch der Anlage, ist sehr empfehlenswert und bereits in einigen Produkten enthalten.

Risiken minimieren

Für alle Betreiber von PV-Anlagen - ob privat oder gewerblich genutzt - besteht in der Regel die gesetzliche Haftpflicht. Auch dieses Risiko gilt es hinreichend abzusichern. Das Haftungsrisiko für private PV-Anlagen auf dem selbstgenutzten Eigenheim wird zumeist über die Privathaftpflichtversicherung mit abgedeckt und ist häufig sogar beitragsfrei mitversichert. PV-Anlagen auf dem Dach eines Mehrfamilienhaus sind in der Regel über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht versichert. Hier ist jedoch der Versicherungsumfang im Einzelfall zu prüfen. Betreiber von gewerblichen PV-Anlagen sollten das Risiko der gesetzlichen Haftpflicht über eine gesonderte Betreiber-Haftpflichtversicherung abdecken. Wird die Anlage nur als Nebentätigkeit und nicht als Hauptzweck genutzt, kann das Risiko prämienfrei in die Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen werden.

Eine Montageversicherung leistet darüber hinaus für Schäden, die während des Montagezeitraums entstehen. Diese bietet für das Montageunternehmen oder für den Betreiber einer PV-Anlage nahezu lückenlosen Versicherungsschutz – je nachdem, wer das Risiko während des Montagzeitraums trägt.

Grundsätzlich gilt für alle Betreiber von PV-Anlagen: Trotz umfassender Schaden­verhütungsmaßnahmen kann es stets zu Schäden an der oder durch die Anlage kommen. Daher ist es umso wichtiger, sich gegen eine Vielzahl möglicher Ereignisse abzusichern. Aus diesem Grund hat die HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherungsgesellschaft eine spezielle kombinierte Photovoltaik-Versicherung entwickelt, die eine Sachversicherung und eine Betriebsunterbrechungsversicherung umfasst und ideal an die Bedürfnisse von Solarzellen-Betreibern angepasst ist. Ergänzend ist zudem der Einschluss einer Montage- und einer Haftpflichtversicherung möglich.